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Abfindungsrechner

Gratuity-Rechner für die VAE.

Schätzen Sie Ihre End-of-Service-Leistung nach Artikeln 51 und 67 mit Grundgehalt, Beschäftigungsdaten und unbezahlter Abwesenheit.

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Abfindungsrechner

Nicht erfasst sind Renten für VAE-Staatsangehörige, Haus- und Staatsbedienstete, DIFC/ADGM, Teilzeit, Stücklohn oder alternative Sparmodelle.

Nur Grundgehalt, ohne Wohn-, Fahrt- oder sonstige Zulagen.

Beide Daten werden mitgezählt. Nach Artikel 67 gelten 365 Tage pro Jahr und 30 Tage pro Monat.

Ganze unbezahlte Tage innerhalb des Zeitraums. Bezahlter Urlaub wird nicht abgezogen.

Geschätzte Leistung

Die Aufschlüsselung erscheint nach der Berechnung hier.

01

So wird gerechnet

Tagesgrundgehalt = letztes Monatsgrundgehalt ÷ 30. Anrechenbare Zeit sind Kalendertage einschließlich beider Daten abzüglich unbezahlter Abwesenheit, geteilt durch 365. Ab einem anrechenbaren Jahr gelten 21 Tage je Jahr für die ersten fünf Jahre und danach 30 Tage je Jahr, anteilig für Teiljahre. Die Schätzung ist auf 24 Monatsgrundgehälter begrenzt. Erst am Ende jeder angezeigten Berechnung wird gerundet.

02

Was nicht enthalten ist

Dies ist eine Planungsschätzung, keine Endabrechnung oder Rechtsentscheidung. Gesetzliche Abzüge, ausstehendes Gehalt, Kündigungsentschädigung, Resturlaub, günstigere Vertragsrechte und alternative Systeme sind nicht enthalten. Lassen Sie Ihren Fall von der Lohnbuchhaltung, MOHRE oder einer qualifizierten Beratung prüfen.

03

Ändert eine Eigenkündigung die Formel?

Die Standardberechnung nach Artikel 51 verwendet keine alten Kürzungsstufen bei Eigenkündigung. Eine Eigenkündigung allein ändert die Formel nicht. Der Anspruch hängt von Regelung, Dienstzeit und Einzelfall ab.

ETWAS KLARHEIT

Häufige Fragen.

Letztes monatliches Grundgehalt (AED)?

Nur Grundgehalt, ohne Wohn-, Fahrt- oder sonstige Zulagen.

Beschäftigungsregelung?

Nicht erfasst sind Renten für VAE-Staatsangehörige, Haus- und Staatsbedienstete, DIFC/ADGM, Teilzeit, Stücklohn oder alternative Sparmodelle.

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Besprechen Sie mit Harf die Dokumente, das Verfahren und die nächsten Schritte für Ihren Fall.